Weitere massive Einschränkungen durch die Corona-Pandemie

 

Weitere massive Einschränkungen durch die Corona-Pandemie - Neuer Ministeriums-Erlass

Kreis Herford. Zur Eindämmung des Corona-Virus wird das öffentliche Leben im Kreis Herford weiter massiv eingeschränkt. Lebensmittelgeschäfte sollen trotz der umfangreichen Maßnahmen geöffnet bleiben. Grundlage ist ein neuer Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums, der ab 16. März gilt und zunächst bis zum 19. April befristet ist.  

 

Neben Diskotheken, Museen, Kinos, Theatern und Schwimmbädern sind ab sofort alle Bars, Clubs, Saunen und Fitness-Studios geschlossen. Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gibt es ebenfalls Einschränkungen. So werden die Anzahl der Besucher reduziert und Kantinen sowie Cafeterien für Patienten und Besucher geschlossen. Das gleiche gilt für Spielhallen,  Wettbüros und Prostitutionsbetriebe. Auch Einrichtungshäuser und Einkaufszentren haben Zugangsbeschränkungen. Ab sofort ist der Aufenthalt nur gestattet, sofern man dort „dringende und tägliche Einkäufe erledigen kann“.

Alle öffentlichen Veranstaltungen sind zu untersagen – dazu gehören auch Versammlungen unter freiem Himmel. Lediglich solche, die der Aufrechterhaltung der Daseinsfürsorge und Daseinsvorsorge dienen (z.B. Wochenmärkte), dürfen noch stattfinden.

Die Zugänge zu bestimmten Einrichtungen sind nur unter strengen Auflagen (Besucherregistrierung, Beschränkung der Besucheranzahl, Mindestabstände) erlaubt. Dazu zählen Bibliotheken, Restaurants und Gaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen.

Ab Dienstag (17. März) werden alle Angebote an den Volkshochschulen, in Musikschulen sowie in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen nicht mehr stattfinden. Von da an sind auch keine Zusammenkünfte in Sportvereinen sowie sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen mehr erlaubt.

Der aktuelle Erlass regelt zudem das Verhalten von Reiserückkehrern aus Risikogebieten. Für solche Personen ist es für einen Zeitraum von 14 Tagen untersagt, Gemeinschaftseinrichtungen, wie beispielsweise Kindertagesstätten und Krankenhäuser, zu betreten. (Pressestelle Kreis Herford)

 

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Das Corona-Bürgertelefon des Kreises ist von montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr, freitags von 8 - 16 Uhr, samstags von 10 - 15 Uhr und sonntags von 10 - 13 Uhr unter der Nummer 05221/131500 zu erreichen.