Wettbewerb um den IF Star 2026 hat begonnen

Preisgelder für kreative Ideen
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Berlin/Düsseldorf/Kreis Herford. Die öffentlichen Versicherer und der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) vergeben dieses Jahr wieder den IF Star. Ab sofort können sich Feuerwehren aus ganz Deutschland mit ihren Projekten, die beispielsweise den Feuerwehralltag sicherer machen, bewerben. Die drei kreativsten Ideen werden mit einem Preisgeld von jeweils 3.500 Euro belohnt. Die Bewerbungsfrist endet am 29. Juni 2026.

Mit dem IF Star würdigen die öffentlichen Versicherer und der DFV bereits zum neunten Mal vorbildliche Initiativen, die dazu beitragen, den Feuerwehralltag sicherer, effizienter oder attraktiver zu gestalten. Der Wettbewerb findet alle zwei Jahre statt. Bewerbungen sind in den Kategorien Sicherheit und Gesundheitsschutz von Einsatzkräften, schadenarmes Vorgehen im Einsatz (Stichwort: „falsche Taktik – großer Schaden“), Mitgliedergewinnung und -bindung, Brandschutzerziehung und -aufklärung sowie in der Sonderkategorie „operative Einsatzplanung“ möglich.


IF Star Gewinnerskulptur von Prof Neuenhausen 792x0 c defaultDie Bewerbungsfrist für den IF Star 2026 hat begonnen. (Foto: DFV)


Langjährige Partnerschaft

Seit Jahrzehnten verbindet die öffentlichen Versicherer und die Feuerwehren in Deutschland eine erfolgreiche und vertrauensvolle Partnerschaft. „Mit dem IF Star möchten wir die Kreativität und das Engagement der Feuerwehrangehörigen sichtbar machen und würdigen“, sagt Wolfgang Wiest, Hauptgeschäftsführer des Verbands öffentlicher Versicherer. Auch Karl-Heinz Banse, Präsident des DFV, hebt die Bedeutung des Wettbewerbs hervor. „Die Feuerwehren in Deutschland leisten tagtäglich Herausragendes“, erklärt er. Dabei entständen immer wieder  innovative Konzepte, die die Sicherheit der Einsatzkräfte erhöhten und den Bevölkerungsschutz verbesserten. „Diese Ideen verdienen Anerkennung – und sie sollen über den IF Star auch anderen Feuerwehren zugutekommen“, meint Banse.

Die prämierten Projekte werden in verschiedenen Fach- und Publikumsmedien vorgestellt, um eine weite Verbreitung innerhalb der „Feuerwehrwelt“ zu erreichen. Der Austausch von Ideen und Konzepten sei entscheidend, um Fortschritte in Ausbildung, Taktik und Sicherheit zu erzielen, so Banse weiter. „Durch die Weitergabe bewährter Ansätze können Feuerwehren im ganzen Land voneinander lernen – zum Nutzen der Einsatzkräfte und der gesamten Gesellschaft.“

Bewerbungen können bis zum 29. Juni 2026 in digitaler Form an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gerichtet werden. Der Flyer zur Bewerbung und weitere Informationen zum IF Star sind online unter www.voev.de/if-star und https://www.feuerwehrverband.de/veranstaltungen/if-star/ zu finden.
Über die Auszeichnung entscheidet eine Fachjury, die sich aus Vertretern des DFV, der öffentlichen Versicherer sowie der Wissenschaft zusammensetzt. Die drei Gewinner-Teams werden am 17. Oktober 2026 während der Delegiertenversammlung des DFV in Berlin prämiert.  Der IF Star wurde erstmals 2010 beim Deutschen Feuerwehrtag in Leipzig verliehen.


Manchmal liegt die Lösung auf der Hand: Kreativzone im Gerätehaus!

Die Freiwillige Feuerwehr Schwalbach (Main-Taunus-Kreis/Hessen) war beim IF Star 2024 erfolgreich – und zwar mit einer Lösung, die dazu beiträgt, die Tagesalarmverfügbarkeit zu erhöhen. Eine interne Analyse hatte im Vorhinein gezeigt, dass nur wenige der 18- bis 30-jährigen Einsatzkräfte aus Schwalbach über ein geeignetes eigenes Arbeitszimmer verfügen, aber die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten hätten. Kurzerhand wurde im Gerätehaus auf 47 Quadratmetern Fläche eine „Homeoffice- und Kreativ-Zone“ mit sechs Schreibtischarbeitsplätzen geschaffen. Die Hessen nutzten dafür unter anderem ein ehemaliges Lager, das zum Teil in Eigenleistung umgebaut wurde. Die Finanzierung erfolgte durch die Stadt und den Förderverein. Ein Jahr später  zieht die Feuerwehr Schwalbach ein positives Fazit. Die Räume seien gut angenommen worden. „Im Schnitt arbeiten montags bis freitags tagsüber drei bis vier Einsatzkräfte im Gerätehaus, die bei einem Alarm sofort zur Verfügung stehen.“  Im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) ist geregelt, dass die Feuerwehr in der Regel innerhalb von zehn Minuten mit einer Staffel vor Ort sein muss, um „wirksam Hilfe leisten zu können“. In den anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen. (DFV, Provinzial: Schadenprisma, Redaktion: kfv-herford.de)

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