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Konzept zur Wiederaufnahme des Lehrgangs- und Übungsbetriebs

IMG 6317Kreis Herford. Die Feuerwehren stecken in der Zwickmühle. Einerseits müssen sie die Feuerwehrgeräte sicher bedienen können, um im Notfall eine schnelle und effektive Hilfe zu gewährleisten. Andererseits sollen wegen der Infektionslage keine Lehrgangs- und Übungsveranstaltungen stattfinden, damit sich möglichst keine größere Anzahl von Feuerwehrleuten infiziert, was schlimmstenfalls den Ausfall von ganzen Einheiten zur Folge hätte. Kreisbrandmeister Bernd Kröger sieht dringenden Handlungsbedarf, um die uneingeschränkte Einsatzfähigkeit der Feuerwehren im Wittekindsland weiterhin sicherzustellen. Er hat ein mehrstufiges Konzept zur Wiederaufnahme des Übungs- und Lehrgangsbetriebs vorgelegt, das am Dienstag (6.04.2021) mit den Wehrführern erörtert wurde. Das Infektionsrisiko soll insbesondere durch tagesaktuelle Schnelltests und FFP2-Masken gesenkt werden. „Auf der Grundlage des Konzepts ist die Wiederaufnahme des Lehrgangs- und Übungsbetriebs sowohl rechtlich möglich als auch verantwortbar“, sagt der Kreisbrandmeister.

Das NRW-Innenministerium hatte durch Erlass vom 13. Januar 2021 die Feuerwehrausbildung in Präsenz grundsätzlich für unzulässig erklärt und sich dabei auf die Corona-Schutzverordnung berufen. Gleichzeitig lässt das Ministerium Ausnahmeregelungen zu, sofern die Bildungsangebote  für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung von besonderer Bedeutung sind und  ausreichende Hygienekonzepte vorliegen. Danach dürfen im Bereich der  Freiwilligen Feuerwehren Lehrgangsveranstaltungen stattfinden, die zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit dringend erforderlich und zwingend notwendig sind. Die Unfallkasse NRW hat zwischenzeitlich gegenüber dem Verband der Feuerwehren NRW (VdF NRW) klargestellt, dass die Atemschutzübungen unter die Ausnahmeregelungen fallen. „Ausbildungsveranstaltungen, die notwendig sind, um die Einsatzbereitschaft sicherzustellen, dürfen somit stattfinden“, erklärt Bernd Kröger. Er erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass es im bisherigen Einsatzgeschehen zu keinerlei Infektionen unter den Feuerwehrleuten im Kreis Herford gekommen sei. „Dies zeigt umso mehr, dass die Schutzkonzepte und Hygienemaßnahmen mit FFP2-Masken, Abstandsregeln und Handdesinfektion greifen.“

IMG 6317Kreisbrandmeister Bernd Kröger hat ein mehrstufiges Konzept zur Wiederaufnahme des Lehrgangs- und Übungsbetriebs vorgelegt.
(Foto: Archiv Redaktion: kfv-herford.de),

 

Tagesaktueller (kostenloser) Schnelltest ist nötig

Der jetzt vorgestellte Stufenplan des Kreisbrandmeisters soll für zusätzliche Sicherheit sorgen; denn selbst bei einer Impfung der Feuerwehrleute, die kurzfristig bevorsteht, können Infektionen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Danach ist ab einer 7-Tages-Inzidenz von über 35 vor Beginn jeder Ausbildungs- oder Übungsveranstaltung ein tagesaktueller Schnelltest vorzulegen, der durch ein zugelassenes Testzentrum in OWL erstellt wurde (https://web.kreis-herford.de/s/jtckx). Dadurch sollen Infektionen frühzeitig entdeckt und Infektionsketten durchbrochen oder im besten Fall sogar komplett verhindert werden. Das Testergebnis ist für vier Wochen bei der jeweiligen Feuerwehr zu archivieren. Weiterhin gilt bei einem Inzidenzwert von über 100: Die Kreisausbildung erfolgt nach Möglichkeit weiterhin „online“. Praktische Übungen an der Kreisfeuerwehrzentrale und das Atemschutz-Belastungstraining finden in Truppstärke (zwei Einsatzkräfte) gemeinsam mit dem Ausbilder statt. Der Übungsdienst der Löschgruppen und –züge erfolgt im Freien mit maximal neun Aktiven (Gruppenstärke). Inzidenzwert zwischen 50 und 100: Die Kreis- und Grundausbildung ist möglich, allerdings mit begrenzter Teilnehmerzahl. Der Übungsdienst der Löschgruppen und -züge erfolgt im Freien mit maximal zwölf Aktiven. Inzidenzwert zwischen 35 und 50: Die Kreis- und Grundausbildung ist möglich. Der Übungsdient der Löschgruppen und –züge erfolgt im Freien mit maximal 20 Aktiven (Zugstärke). Der Stufenplan des Kreisbrandmeisters ist mit dem Kreisgesundheitsamt abgestimmt und wird von Landrat Jürgen Müller unterstützt. Kröger sieht sich auch durch den VdF NRW bestätigt, dessen Fachempfehlung vom 31. März 2021 einen ähnlichen Ansatz verfolgt.  Die Kinder- und Jugendarbeit soll ebenfalls möglichst kurzfristig wieder an den Start gebracht werden. „Wir streben an, bis Mitte Mai eine Regelung zu treffen, die sich an den dann gültigen Maßnahmen für den Schulbetrieb orientiert.“                  

Bernd Kröger (KBM): „Fahrzeuge und Geräte müssen sicher beherrscht werden!“

Im Kreis Herford ruhen die Feuerwehr-Präsenz-Dienste mittlerweile seit November vergangenen Jahres. Den Übungsbetrieb einzustellen, sei damals eine richtige Entscheidung gewesen, meint der Kreisbrandmeister. „Nur durch diese Maßnahme ist es gelungen, einen Hotspot in den Reihen der Feuerwehrleute zu verhindern!“ Einzelne Feuerwehreinheiten hatten den theoretischen Unterricht daraufhin über das Internet in Form von Onlineveranstaltungen fortgeführt. „Das wichtige Training on the Job konnte aber wegen der Kontaktbeschränkungen nicht mehr stattfinden. Eine leistungsfähige Feuerwehr setzt allerdings voraus, dass die Mannschaft Fahrzeuge und Geräte sicher beherrscht!“  

Welche langfristigen negativen Auswirkungen die Corona-Pandemie auf die Mitgliederentwicklung des Kreisfeuerwehrverbandes hat, lässt sich im Moment nur erahnen. Sicher scheint, dass ein weiteres Aussetzen des Dienstbetriebs auch zu einer weiter nachlassenden Motivation der Einsatzkräfte führen würde. „Die Kameradinnen und Kameraden machen sich  zunehmend Sorgen, wegen der fehlenden Übungs- und Ausbildungsdienste den vielseitigen Anforderungen im Einsatzfall nicht mehr gerecht zu werden“, sagt Bernd Kröger.  Er fürchtet, dass einige Aktive im Extremfall gar nicht mehr an den Einsätzen teilnehmen, wenn sich die Ausbildungssituation nicht ändert. Auch deshalb sah sich der Kreisbrandmeister gezwungen, gemeinsam mit den Wehrführern zu handeln. (Redaktion: kfv-herford.de)


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Hinweis:

Weitere Einzelheiten zur Wiederaufnahme des Lehrgangs- und Übungsbetriebs werden durch den jeweiligen Leiter der Feuerwehr bekanntgegeben.