Bürger sollen mit anpacken!

Verordnung für das Ehrenamt schafft neue Möglichkeiten

Kreis Herford/Wuppertal. Feuerwehrleute, die sich fit fühlen, können ab sofort bis zu ihrem 67. Geburtstag ehrenamtlichen Einsatzdienst leisten. Die  neue Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren in NRW (VOFF), die Ende Mai 2017 in Kraft getreten ist, macht das möglich.  Christoph Schöneborn, Landesgeschäftsführer des Verbandes der Feuerwehren in NRW (VdF NRW), erläuterte die Möglichkeiten des neuen Regelwerks. Er sprach am Mittwochabend (12.07.2017) vor etwa 60 Feuerwehr-Führungskräften und Verwaltungsbeamten, die zur Olof-Palme-Gesamtschule nach Hiddenhausen gekommen waren.

 

Vor 150 Jahren entstanden die ersten Freiwilligen Feuerwehren. In der Folgezeit hatten die Feuerwehrverbände für die flächendeckende Einführung des ehrenamtlichen „Dienstes am Nächsten“ gekämpft. Heute sind alle Bemühungen der Funktionäre und der Politik darauf gerichtet, das System zu erhalten und zukunftssicher zu machen. In NRW will man das mit einer breiten Öffnung der Feuerwehren für alle motivierten Bürger erreichen. „Die unterschiedlichen Lebensphasen der Menschen sollen außerdem mehr Eingang in den Feuerwehrdienst finden“, sagte Schöneborn, der die Geschäftsstelle des VdF NRW in Wuppertal leitet. Die neue Laufbahnverordnung, die das bereits Anfang 2016 in Kraft getretene Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) konkretisiert, schaffe dafür die Voraussetzungen. „Die neuen Möglichkeiten können, müssen aber nicht genutzt werden!“, machte der Landesgeschäftsführer deutlich.  

Ende Mai 2017 ist die neue Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren in NRW in Kraft getreten.

 

Gründungswelle

Kernpunkt der neuen Verordnung ist die Einteilung der Freiwilligen Feuerwehr in sechs Abteilungen: Während die Einrichtung von Einsatz- und Ehrenabteilung verpflichtend ist, können Kinder- und  Jugendfeuerwehr, Unterstützungsabteilung und Musikzug gewissermaßen optional gegründet werden. Erst die VOFF hat die Schaffung von Kinderfeuerwehren möglich gemacht.  Der Nachwuchs kann nun schon ab sechs Jahren in der Feuerwehr mitwirken. Der Geschäftsführer sprach von einer regelrechten Welle an Neugründungen seit Inkrafttreten der Verordnung:  „Ich gehe davon aus, dass es Ende des Jahres 100 Kinderfeuerwehren in NRW geben wird!“ Noch ist im Wittekindsland keine Bambini-Abteilung vorhanden. „Bei der Feuerwehr Herford laufen aber bereits die Planungen“, so Kreisbrandmeister Wolfgang Hackländer.  Währenddessen haben sich die Jugendfeuerwehren, die für Kinder und Jugendliche von 10 bis 18 Jahren offenstehen, etabliert. „In 391 der 396 Städte und Gemeinden in NRW gibt es sie“, sagte Schöneborn. Auch im Kreis Herford sind sie flächendeckend vorhanden.

 Christoph Schöneborn (r), Landesgeschäftsführer des VdF NRW, erläuterte, welche neuen
Möglichkeiten und Chancen  die VOFF bietet.


Er sprach in der Olof-Palme-Gesamtschule in Hiddenhausen vor Feuerwehr-
Führungskräften und Verwaltungsbeamten.

 

Hilfe kommt aus der Unterstützungsabteilung

Dem Landesverband ist bewusst, dass die Betreuung der Kleinsten einen hohen Aufwand und auch pädagogische Unterstützung erfordert. Das sei der klassische Fall, wo die Mitglieder der Unterstützungsabteilung Hilfe leisten könnten, so Schöneborn. Sie ist ebenfalls völlig neu und steht allen Bürgern offen, die sich in der Feuerwehr außerhalb des Einsatzdienstes engagieren möchten. Das neue Regelwerk ist flexibel. Jeder Feuerwehrchef kann eigenverantwortlich festlegen, welche Aufgaben er der Unterstützungsabteilung seiner Wehr überträgt.  Die Erfahrungen haben gezeigt, dass nicht nur Betreuer für die Kinder- und Jugendarbeit fehlen. In den Verpflegungseinheiten, bei der Pressearbeit, Mitgliederwerbung oder Erledigung von Verwaltungsaufgaben wird die Hilfe von engagierten Bürgern genauso nötig gebraucht.  Schöneborn berichtete über erste Erfolge der neuen Regelung:  Ein pensionierter Lehrer und ein Lokalredakteur im Vorruhestand hätten an anderer Stelle bereits zur Mitarbeit in der Unterstützungsabteilung verpflichtet werden können. Auch Akademiker, die sich als Fachberater für die Bereiche Gefahrstoffe, Medizin und Seelsorge zur Verfügung stellen, würden gern gesehen. Die Mitglieder der Unterstützungsabteilung, für die es keine Altersbegrenzung gibt, tragen übrigens auch ohne feuerwehrtechnische Ausbildung die blaue Uniform. „Sie führen voraussetzungsfrei den Dienstgrad als Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau und genießen vollen Versicherungsschutz!“

Christoph Schöneborn: „Die neuen Instrumente können, müssen aber nicht genutzt werden!“

 

Feuerwehrleute bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung

Schöneborn kam anschließend auf die Neuerungen für die Mitglieder der Einsatzabteilung zu sprechen. Die Zeit als aktiver Feuerwehrmann endet neuerdings erst mit dem 67. Geburtstag. Der demografische Wandel hat die Anpassung erforderlich gemacht. Bisher lag die Altersgrenze bei 60 oder Verlängerung bei 63 Jahren. „Allerdings wird auch künftig jedem Ehrenamtlichen, der das 60. Lebensjahr vollendet hat, der Übergang in die Ehrenabteilung ermöglicht!“ Die Feuerwehrrentner können stattdessen aber auch in die Unterstützungsabteilung übernommen werden. „Eine Tätigkeit im Bereich Brandschutzerziehung und –aufklärung bietet sich für sie besonders gut an!“, meinte Schöneborn. 

Um die Tagesalarmbereitschaft zu stärken sieht die neue Verordnung - so wie bereits die alte Laufbahnverordnung -  eine Doppelmitgliedschaft sowohl am Wohn- als auch am Beschäftigungsort vor. Dafür gibt es neuerdings eine Probezeit von sechs Monaten für alle neuen Aktiven, die nicht aus der Jugendfeuerwehr kommen. Christoph Schöneborn: „All diejenigen, die diese Phase überstanden haben, bekommen voraussetzungsfrei den Dienstgrad als Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau verliehen!“ In früherer Zeit musste dafür erst die Feuerwehrgrundausbildung vorhanden sein. Deutlicher als bisher sind die Pflichten der Feuerwehrleute in der VOFF beschrieben. Das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist darin genauso festgeschrieben, wie eine unparteiische, gerechte und uneigennützige Aufgabenwahrnehmung.

 

>> Präsentation VOFF Was ist neu? <<

 

                                                                                                                        Von Jens Vogelsang

                                                                                                                        (Text u. Fotos)

 


Kernpunkt der VOFF ist die Einteilung der Freiwilligen Feuerwehr in sechs Abteilungen.

 


„Ende des Jahres wird es in NRW 100 Kinderfeuerwehren geben!“

 

 

 

 


Die Aufgabe von Feuerwehr und Gemeinde ist in der neuen VOFF deutlicher als bisher beschrieben.

 


(v.l.) Landesgeschäftsführer Christoph Schöneborn ist auf Einladung von
KBM Wolfgang Hackländer (r) und seinem Stellvertreter Bernd Kröger nach Hiddenhausen gekommen.