Rauchmelderpflicht ist in NRW Gesetz

Landtag beschließt in 2. Lesung die Einführung zum 1. April 2013

A0601 2910 898Nun ist es amtlich: In Nordrhein-Westfalen gibt es ab 1. April 2013 eine Rauchwarnmelderpflicht. Der Landtag hat eine entsprechende Änderung der Landesbauordnung gebilligt.  Dadurch werde der Schutz von Menschenleben im Brandfall deutlich verbessert, heißt es von Seiten des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr.

Während der 24. Plenarsitzung, die am Mittwoch (20.03.2013) stattfand, stimmten die Abgeordneten dem Gesetzesvorhaben mehrheitlich zu. Und zwar in 2. Lesung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und Piraten bei Enthaltung der CDU-Fraktion. Nordrhein- Westfalen ist damit das zwölfte der 16 Bundesländer, in dem eine Rauchwarnmelderpflicht besteht.
Eigentümer sind jetzt zur Erstausstattung mit Rauchwarnmeldern bei Neubauten verpflichtet. Für „Altbauten“, also Wohnungen die vor dem 1. April 2013 errichtet oder genehmigt worden sind, sieht das Gesetz eine Übergangsfrist bis Ende 2016 vor. Die Rauchmelderpflicht ist in Paragraph 49 der Landesbauordnung verankert, die um folgenden Zusatz (Absatz 7) ergänzt wurde:  "In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. (…)“ Der Austausch eines nicht mehr funktionsfähigen Warnmelders ist ebenfalls Sache des Eigentümers. Für die Pflege und Wartung der Geräte, also den Batteriewechsel und die Funktionsprüfung, ist hingegen der Mieter zuständig, „es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung selbst übernommen“.  Eine Kontrolle der Rauchmelderpflicht wird es nicht geben. Es bleibt allerdings zu bedenken, dass es zu rechtlichen Konsequenzen kommen kann, wenn Personen im Brandfall durch fehlende Melder verletzt werden.  Je nach Ausstattung kostet ein Rauchwarnmelder in der Regel zwischen 10 und 30 Euro.
In Deutschland brennt es etwa 200.000 Mal pro Jahr. In den meisten Fällen sind Privathaushalte betroffen. Sehr oft sind technische Defekte die Auslöser. Im Jahr 2012 kamen alleine in Nordrhein-Westfalen 62 Menschen bei Wohnungsbränden ums Leben, fünf davon waren Kinder. Die Mehrzahl von ihnen starb an Rauchvergiftungen.  In vielen Fällen hätten Rauchmelder sicherlich Leben retten können, wenn sie denn vorhanden gewesen wären; denn zwei Drittel aller Brandopfer werden nachts im Schlaf überrascht. Zuletzt war es in Backnang (Baden-Württemberg) zu einer Brandkatastrophe gekommen. Eine Mutter und ihre sieben Kinder starben in einem regelrechten Flammeninferno. Auch in diesem Fall sollen keine Rauchmelder vorhanden gewesen sein. Bei einem Wohnungsbrand kommt es auf jede Sekunde an, denn durch die Rauchgase besteht akute Lebensgefahr durch eine Rauchvergiftung. “Ich bin deshalb froh, dass Nordrhein-Westfalen nun eine gesetzliche Rauchmelderpflicht eingeführt hat“, sagte Bauminister Michael Groschek. „Die  Entscheidung des Parlaments wird Leben retten, so viel ist sicher!“
Die Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen hatten bereits seit Jahren die Einführung einer Rauchwarnmelderpflicht gefordert.  Dem Lenkungsausschuss „Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz“ des Verbandes der Feuerwehren NRW (VdF NRW), er steht unter Leitung von Jochen Stein, Chef der Bonner Feuerwehr, gilt an dieser Stelle ein besonderer Dank. In den Monaten zuvor hatte der VdF NRW nochmals eine umfassende Kampagne gestartet. Es gab Termine in den zuständigen Ministerien, bei den kommunalen Spitzenverbänden und nicht zuletzt bei den im Landtag vertretenen Fraktionen. Landauf und landab wurde vom Verband für die Pflicht zum Einbau der „piepsenden Lebensretter“ geworben – letztlich mit Erfolg.  

-Vo-
(Quelle: Landtag NRW)

Rauchmelderpflicht Rauchmelder kosten zwischen 10 und 30 Euro und können im Brandfall Leben retten.
In 2. Lesung haben die Abgeordneten im Düsseldorfer Landtag mehrheitlich für die Einführung der Rauchmelderpflicht gestimmt. Der Beschlussfassung war eine turbulente Haushaltsdebatte vorausgegangen.
(Foto: © Landtag NRW)
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