Lück und Dahm informieren die Basis

Neues Feuerwehrgesetz (BHKG) soll noch im Dezember verabschiedet werden

2015 11 25 18 56 57 6830Kreis Herford/Düsseldorf. Die Feuerwehr rückt in diesen Wochen noch einmal verstärkt in den Fokus der Landespolitik. Hintergrund ist die Novellierung des Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetzes (FSHG). Es regelt unter anderem alle Fragen des Vorbeugenden und Abwehrenden Brandschutzes und ist nahezu 17 Jahre lang unverändert geblieben. Die beiden örtlichen Landtagsabgeordneten Angela Lück (Löhne) und Christian Dahm (Vlotho) waren am vergangenen Mittwoch (25.11.2015) zu Gast an der Kreisfeuerwehrzentrale in Hiddenhausen, um den Helfern das geplante neue Gesetz über den „Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz“ (BHKG) vorzustellen und mit ihnen darüber zu diskutieren. Läuft alles nach Plan, dann könnte das „entstaubte“ Regelwerk noch in diesem Jahr im Landtag verabschiedet werden und am 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Der Gesetzesentwurf des BHKG war bereits am 29. April 2015 in Erster Lesung im Landtag behandelt worden. Einstimmig hatten ihn die Abgeordneten damals zurück an den federführenden Innenausschuss sowie den Ausschuss für Kommunalpolitik zurücküberwiesen, da noch Beratungsbedarf bestand. Die rund 50 Besucher der Podiumsdiskussion an der Kreisfeuerwehrzentrale, darunter Vertreter der Wehren, Kreisverwaltung und Kommunen, durften also zunächst einmal gespannt sein, was die beiden Politiker aus Düsseldorf über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens zu berichten hatten.
Als grundsätzliche Ziele der Novelle nannten Angela Lück und Christian Dahm die Anpassung von Brandschutzregelungen, die Aufwertung des Katastrophenschutzes und die Stärkung des Ehrenamtes. „Derzeit finden die abschließenden Beratungen und Besprechungen zum BHKG statt“, erläuterte Dahm, der in den vergangenen zweieinhalb Jahren als Vorsitzender des Ausschusses für Kommunalpolitik ständig mit dem Thema befasst war. Solange ringt die Politik nun schon mit den betroffenen Interessenverbänden und Institutionen um ein neues, modernes Regelwerk, das gerade den Problemen im Ehrenamtsbereich entgegenwirken soll. Gleich zwölf(!) Verbände hatten sich in der Beratungsphase zusammengeschlossen und ein gemeinsames Statement abgegeben. Ein ungewöhnlicher Schritt, wie Dahm meinte. Zwischenzeitlich haben alle Beteiligten, vom Verband der Feuerwehren NRW, über den Bundesverband der Sicherheitswirtschaft und den Deutschen Gewerkschaftsbund, bis hin zum Städte- und Gemeindebund NRW ihre Stellungnahmen abgegeben. Und nun soll offensichtlich alles ganz schnell gehen. MdL Dahm: „Der Fahrplan ist sehr eng!“ Er sieht vor, dass das Gesetz am 10. Dezember noch einmal im Innenausschuss des Landtags beraten und noch vor Weihnachten im Landtag in 2. Lesung verabschiedet wird. Es könnte dann bereits zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Die Landtagsabgeordneten machten klar, dass darin keine Standards geregelt würden. „ Wir geben bewusst keine Hilfsfrist vor und wir schreiben den Wehren nicht vor, welches Einsatzfahrzeug gekauft werden muss!“, sagte Dahm. (Redaktion: kfv-herford.de berichtete bereits im vergangenen Jahr unter der Überschrift: „Feuerwehrabordnung aus dem Kreis Herford fährt nach Düsseldorf“ zu der Problematik der Hilfsfristen, die nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt sind.) Der Gesetzestext sieht aber dennoch eine Fülle von neuen Regelungen vor, auf die von den beiden Politikern hingewiesen wurde. So wird die Möglichkeit eröffnet, dass ein Kreisbrandmeister sein Amt auch hauptberuflich ausüben darf. Leiter Hauptamtlicher Wachen müssen künftig grundsätzlich in die Wehrführungen eingebunden sein. Die Schaffung von Kinderfeuerwehren mit einem Eintrittsalter ab dem 6. Lebensjahr soll ebenso möglich werden, wie die Wahl von Feuerwehrsprechern als „Vertrauenspersonen“. Außerdem wäre mit dem neuen Gesetz die Qualifikation des Leitstellenpersonals geregelt. (Redaktion: kfv-herford.de berichtete bereits unter der Überschrift: „BHKG soll FSHG ablösen“).
Einige Knackpunkte seien allerdings geblieben, wie die beiden Landtagsabgeordneten zugeben mussten. Nach wie vor ist das Problem der Beseitigung von Ölspuren und Tierkadavern durch die ehrenamtlichen Feuerwehrleute nicht gelöst. „Im ländlichen Raum, wie bei uns im Kreis Herford spielt die Ölspur- und Tierkadaverbeseitigung auf den Straßen eine große Rolle“, meinte Dahm. „Die Hälfte aller Einsätze“, ein Wert, der aus den Reihen der Feuerwehr für übertrieben gehalten wurde, „entfallen bei manchen Wehren auf solche Aufgaben!“ Dahm stellte deshalb die Frage: „Kann die Feuerwehr in diesem Bereich entlastet werden?“ Der Städte- und Gemeindebund NRW hatte zur Ölspur-Problematik in der gemeinsamen Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses im August klar Position bezogen. „Es ist den Ehrenamtlichen und insbesondere deren Arbeitgebern nicht mehr vermittelbar, dass sie gewissermaßen die Straße fegen sollen, weil der Straßenbaulastträger, der eigentlich dafür zuständig ist, seine Straßen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten, diese Aufgabe nicht wahrnimmt.“ Bei Eis und Schnee komme schließlich auch niemand auf den Gedanken, die Feuerwehr mit Räum- und Streufahrzeugen loszuschicken.
Zum Versicherungsschutz durch die Unfallkasse NRW gibt es offenbar ebenfalls noch Nachbesserungsbedarf. In letzter Zeit sollen vermehrt Fälle aufgetreten sein, bei denen Ansprüche der Feuerwehrleute von der Unfallkasse wegen einer „Vorerkrankung“ nicht erfüllt wurden. Dies führe nach Ansicht von Lück und Dahm zu einer großen Verunsicherung innerhalb der Feuerwehren. „Wir werden das jetzt gesetzlich regeln – und zwar im Interesse der Feuerwehren in unserem Land!“
Die anschließende Diskussionsrunde wurde von Angela Lück moderiert. Alle Anwesenden hatten Gelegenheit, Fragen zu stellen, aber auch ihre Sorgen und Nöte im Ehrenamtsbereich zu äußern. Für Gesprächsstoff sorgte unter anderem die im BHKG vorgeschriebene Einführung von „Vertrauenspersonen“. „Was ist, wenn sich niemand für diese Aufgabe findet?“, wurde aus der Runde gefragt. Viele Führungskräfte konnten an diesem Abend ebenfalls keinen rechten Sinn für die Schaffung einer solchen Funktion innerhalb ihrer Einheiten erkennen. Dieser Punkt komme allerdings unmittelbar aus dem Projekt „FeuerwEHRENsache“, also quasi direkt aus den Reihen der Feuerwehrleute, meinte Dahm dazu. Die Position sollte mit einer Person besetzt werden, die der Basis nahestehe, also mit jemandem, der „weiß wie die Truppe tickt“. Angela Lück beruhigte: Vieles werde sich im laufenden Umgang mit dem Gesetz einspielen.
Feuerwehrleute, die sich ehrenamtlichen engagierten, bekämen in letzter Zeit vermehrt Post vom Finanzamt, so wurde an diesem Abend ebenfalls von einem Feuerwehrmann kritisiert. Mehrere Steuerbefreiungsvorschriften des Einkommensteuergesetzes, die für die Vergütungen der Feuerwehrleute zur Anwendung kommen können, greifen offenbar so ineinander, dass selbst Steuerberater und Finanzbeamte nicht mehr durchblicken.
Beim leidigen Thema der Ölspurbeseitigung gab es erwartungsgemäß größeren Diskussionsbedarf. Die beiden Landtagsabgeordneten regten in diesem Zusammenhang ein Projekt mit Pilotfeuerwehren an, um auf diesem Wege an solide Zahlen zu gelangen und besser entscheiden zu können.
Lück und Dahm waren bereits im Vorfeld durch das Land getourt und hatten sich die Meinungen in anderen Kreisen angehört. Ihr „Heimspiel“ im Kreis Herford bildete den Abschluss der „Kampagne“. „Die Meinungen vor Ort sind uns wichtig“, erklärten die Beiden. „Wir wollen schließlich nichts am grünen Tisch entscheiden!“

Von Jens Meyer u. Jens Vogelsang
mit Fotos von Jens Meyer

2015 11 25 18 56 57 6830
Angela Lück moderiert die Veranstaltung in der Kreisfeuerwehrzentrale

2015 11 25 19 07 03 6831
Christian Dahm ist als Vorsitzender des Kommunalausschusses seit etwa zweieinhalb Jahren mit dem Gesetzesvorhaben befasst.

2015 11 25 19 07 04 6833

2015 11 25 19 07 08 6834
Die beiden Politiker stellen sich den Fragen von rund 50 Gästen.