Hände weg von illegalem Feuerwerk

Feuerwehr gibt Tipps für ein sicheres Silvester

Berlin/Potsdam/Düsseldorf/Kreis Herford. Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei steht erfahrungsgemäß eine arbeitsreiche Silvesternacht bevor. Jahr für Jahr landen viele hundert Menschen in der Notaufnahme, weil sie sich beim unsachgemäßen hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt haben. Verirrte Raketen und Böller verursachten zum Jahreswechsel 2014/2015 mehr als 10.000 Brände und Millionenschäden. Während die Bundespolizei vor dem Kauf  von illegalem Feuerwerk warnt, gibt der Kreisfeuerwehrverband Herford Tipps für ein sicheres Silvester. Das NRW-Innenministerium hat zudem angekündigt, in der Silvesternacht konsequent gegen Promillesünder im Straßenverkehr vorzugehen.



Alle Jahre wieder

Es ist jedes Jahr das gleiche Katz-und-Maus-Spiel. In den vergangenen Wochen hat die Bundespolizei wieder eine erhöhte Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper, besonders aus Polen und Tschechien festgestellt. „Alleine im Jahr 2014 sind  über 95.000 illegale pyrotechnische Gegenstände sichergestellt worden“, heißt es vom Bundespolizeipräsidium Potsdam. Die Gefahr dabei: Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei korrekter Verwendung zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen.  Einfuhr, Besitz, Weitergabe und Abrennen von nicht geprüften und nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern steht deshalb unter Strafe. Die Bundespolizei warnt: „Solche Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro oder bis zu drei Jahren Freiheitstrafe geahndet werden!“


Hörschäden, Augenverletzungen, Verbennungen oder gar abgetrennte Finger:
Jahr für Jahr kommt es in der Silvesternacht zu Unfällen mit Pyrotechnik. Auch Wohnungsbrände
durch verirrte Raketen oder Böller sind oft zu beklagen.
(Foto: obs, Cosmosdirekt, Skatzenberger/Thinkstock)


Nie ohne Registriernummer

Die Prüfung von Pyrotechnik ist seit dem Jahr 2010 auf europäischer Ebene geregelt. So dürfen auch „benannte Stellen“ in Polen, Spanien oder Ungarn Feuerwerksartikel testen, die für den deutschen Markt bestimmt sind. Geprüftes Feuerwerk ist an der Registriernummer und dem CE-Zeichen zu erkennen. Die ersten vier Ziffern geben Auskunft darüber, welche autorisierte Stelle in Europa den Artikel geprüft hat. Die Kennnummer 0589 steht beispielsweise für die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) in Berlin. Im Jahr 2015 sind insgesamt 381 Produkte neu auf den deutschen Markt gekommen. 53 dieser Neuerscheinungen sind von der Bundesanstalt selbst auf ihre Sicherheit hin getestet worden. Auch wenn die Prüfung und Bewertung der Pyrotechnik mittlerweile nach europaweit einheitlichen Standards abläuft, so gibt es dennoch von Land zu Land Besonderheiten. Für den deutschen Markt bestimmte Knallkörper dürfen maximal sechs Gramm Schwarzpulver enthalten. Beimischungen, wie die besonders heftig reagierenden Blitzknallsätze sind hierzulande für den Normalverbraucher nicht erlaubt. Bei einem geprüften Knallkörper, der versehentlich in der Hand angezündet wird, komme es zu leichten Verbrennungen, erläutert Heidrun Fink, Prüfleiterin bei der BAM, während einer Presse-Vorführung. „Der viel brisantere Blitzknallkörper enthält aber kein herkömmliches Schwarzpulver, sondern ist mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt“, warnt sie. Schwere Handverletzungen, bis zum Verlust der Finger, seien die Folge.
 
Erst die Mülltonne, dann das Haus

Mülltonnen geraten in der Silvesternacht nach den Erfahrungen der Feuerwehr besonders oft durch Feuerwerkskörper in Brand. „Da die Abfallbehälter meistens nah an Häusern oder Garagen stehen, können sich die Brände schnell ausbreiten und schwere Schäden anrichten“, weiß Torge Brüning, Brandoberinspektor aus Hiddenhausen und Sicherheitsingenieur bei einer großen Versicherung. Er rät deshalb, die Müllbehälter  rechtzeitig vor Silvester in Sicherheit zu bringen. „Das gilt vor allem für die Papier- und Wertstofftonnen!“

Verkauf vom 29. bis zum 31. Dezember 2015

Die Bezirksregierung Detmold weist daraufhin, dass der diesjährige Verkauf von Feuerwerkskörpern am 29. Dezember beginne und bis zum 31. Dezember befristet sei. Außerdem dürften Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk) nur an Personen ab 18 Jahren verkauft und nur von diesen abgebrannt werden. „Damit die Freude am Feuerwerk nicht getrübt wird, sollten die Verbraucher unbedingt die Gebrauchsanleitungen lesen und die Warnhinweise der Hersteller beachten!“ Wichtig sei, einen Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern einzuhalten. Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie 1 (Kleinstfeuerwerk) gehören Knallerbsen, Knallerhits, Knallteufel oder Silberregen. Solche Erzeugnisse dürfen nicht an Kinder unter zwölf Jahren verkauft werden.
Polizei verstärkt ihre Kontrollen

Mit verstärkten Verkehrskontrollen will die NRW-Polizei an Silvester und Neujahr gegen Alkoholsünder am Steuer vorgehen. Das hat Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf  angekündigt. Beim vergangenen Jahreswechsel waren in NRW 83 Menschen im Straßenverkehr verletzt worden. 33 Mal soll dabei Alkohol im Spiel gewesen sein. Die Beamten hatten damals 13.500 Fahrzeuge überprüft, 281 Fahrzeugführer wegen Alkoholverstößen aus dem Verkehr gezogen und 92 Führerscheine an Ort und Stelle eingezogen.

10 Tipps des KFV Herford für ein sicheres Silvester

-     Feuerwerkskörper sind Sprengstoff: Lassen Sie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren!

-     Beachten Sie die Gebrauchsanweisungen der Hersteller!

-     Zünden Sie das Feuerwerk nur draußen und halten Sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Menschen, Autos und Gebäuden ein!

-     Zünden Sie nicht explodierte Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal!

-     Tragen Sie Feuerwerkskörper niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen!

-     Achten Sie beim Kauf des Feuerwerks auf die Registriernummer und das CE-Zeichen!

-     Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selber her. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!

-     Schließen Sie die Fenster, damit keine Feuerwerkskörper in die Wohnung gelangen können!

-     Entfernen Sie rechtzeitig brennbare Materialien von  Balkon oder Terrasse. Dazu gehören vertrocknete  Pflanzen, Altpapier und Gartenmöbel!

-     Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112!

(BAM, Bundespolizeipräsidium Potsdam, MIK NRW, Redaktion: kfv-herford.de)

 


Feuerwerkskörper der Kategorie 1 u. 2 mit Registriernummer und
CE-Kennzeichnung sind für den Verkauf an Privatpersonen zugelassen.
(Grafik: BAM Berlin)

 


Experten warnen vor dem Kauf illegaler Feuerwerkskörper. Sie enthalten unter
Umständen sogenannte Knallsätze, die mit gewerblilchem Sprengstoff
vergleichbar sind. (Foto: obs, Bundespolizeipräsidium Potsdam)

Link-Tipp zur aktuellen Sprengstoffverordnung:

Wann darf man ein Feuerwerk zünden? Historischer Hintergrund, Bußgelder bei Verstößen gegen die Sprengstoffverordnung etc:
http://www.bussgeldkatalog.net/umweltschutzordnungswidrigkeiten/sprengv/