Alles falsch (?)

Die geplante Änderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie sorgt bei der Feuerwehr für Wirbel
2012-05-eu

 

Die Bürokraten der Europäischen Union sind für ihre „Regelungswut“ bekannt und gefürchtet. Vor kurzem kursierten Meldungen durch die Medienlandschaft, wonach Brüssel eine Arbeitszeitobergrenze von 48 Stunden festlegen will – und zwar einschließlich der ehrenamtlich geleisteten Zeiten im Feuerwehrdienst.

 

Doch die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland gibt jetzt auf ihrer Internetseite Entwarnung: „Dies ist falsch!“ Eine mögliche Höchstgrenze hatte gerade bei den Freiwilligen Feuerwehren für Unruhe gesorgt.

 

In der Sendung „Westpol“ des WDR wurde noch am 15. April berichtet, Brüssel wolle den Freiwilligen Feuerwehrleuten vorschreiben, dass sie alles in allem nicht mehr als 48 Stunden in der Woche arbeiten dürften. Wer also bereits im Hauptberuf 40 Stunden wöchentlich leiste, so die Befürchtungen, der dürfe sich künftig nur noch acht Stunden ehrenamtlich für den Einsatz-, Übungs- und Ausbildungsdienst engagieren. „Dann müssten die Feuerwehrleute  unter Umständen mitten im Einsatz ihre Ausrüstung ablegen, weil ihr Stundenkontingent gerade voll ist“, sagte Dr. Jan Heinisch, Vorsitzender des VdF-NRW in der Fernsehsendung. Das sei irreal - so könne kein vernünftiger Bevölkerungsschutz sichergestellt werden. Dr. Heinisch wäre als stellvertretender Leiter der Feuerwehr Heiligenhaus selbst von der fragwürdigen Regelung betroffen gewesen. Er ist im Hauptberuf Bürgermeister und in dieser Funktion bereits mehr als 48 Stunden beschäftigt. In Nordrhein-Westfalen gibt es alleine 365 Freiwillige Feuerwehren mit rund 80.000 Aktiven.

Die EU-Kommission habe nicht vorgeschlagen, eine Höchstgrenze von 48-Arbeitsstunden für die Freiwilligen Feuerwehren festzulegen, heißt es jetzt aus Brüssel. In der EU-Arbeitszeitrichtlinie sind gemeinsame, europaweite Mindeststandards festgelegt, die Arbeitnehmer vor Gesundheits- und Sicherheitsrisiken durch Überanstrengung und Ermüdung schützen. Das Regelwerk sieht deshalb eine Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche, einschließlich Überstunden, vor.  Im Rahmen der Überprüfung der Arbeitszeitverordnung sei vielmehr „von einigen Stellen“ die Frage aufgeworfen worden, ob die Vorschriften zur Arbeitszeit auch für die Freiwilligen Feuerwehrleute gelten sollten. Problem sei dabei, so die EU-Bürokraten, dass die ehrenamtlichen Helfer nach nationalem Recht in einigen Mitgliedsstaaten als Arbeitnehmer gelten, in anderen jedoch nicht. Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV)  hat  in einer Stellungnahme deutlich gemacht, dass Ehrenamtliche nicht nur nach nationalem Recht, sondern auch nach Sinn und Zweck der Richtlinie nicht von den Bestimmungen zur Begrenzung der Arbeitszeit erfasst werden dürften. Freiwillige Feuerwehrleute seien insoweit keine Arbeitnehmer, die besonders geschützt werden müssten, da sie ihr Engagement jederzeit ohne negative wirtschaftliche Konsequenzen beenden könnten. „Das flächendeckende System der Freiwilligen Feuerwehren hat sich seit über 150 Jahren fest etabliert“,  so der DFV.  Im europäischen Vergleich könne nur Österreich ein vergleichbares System vorweisen.

Der zuständige EU-Kommissar Laszlo Andor hatte die Missverständnisse ausgelöst. Er hatte sich in einem Schreiben an die Vertreter der Feuerwehrverbände gegen eine Sonderregelung für Feuerwehrleute und zwar auch für Freiwillige Feuerwehrleute ausgesprochen. Über dieses Schreiben sei in den Medien „falsch berichtet worden“, ist auf der Internetseite der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland jetzt zu lesen. Tatsächlich verhandelten die Tarifpartner, also die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, zunächst noch bis September dieses Jahres auf gesamteuropäischer Ebene über Änderungen der Arbeitzeitrichtlinie. Die Kommission betont in ihrer neusten Stellungnahme allerdings weiterhin, die Feuerwehrleute vor Überlastung schützen zu wollen. Die Arbeit der Helfer könne schließlich „körperlich sehr anstrengend, gefährlich und stressig sein“.

Keine Ausnahme wird es wohl für die Berufsfeuerwehren und hauptamtlichen Feuerwachen geben. Die ohnehin „chronisch  klammen“  Kommunen müssen jetzt vielerorts noch weiteres Personal einstellen, um die Arbeitszeitvorgaben aus Brüssel umsetzen zu können.

von Jens Vogelsang

Flag_of_Europe
Die Europaflagge: Symbol der Europäischen Union.

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Berlaymont-Gebäude in Brüssel: Sitz der Europäischen Kommission
(Foto: © Capun)